Berufskunde
Ob Sie nun nebenberuflich die Pferdeosteopathie betreiben oder hauptberuflich, Sie werden immer in irgendeiner Weise ein Gewerbe betreiben. Da sollten Sie nicht ohne verschiedene Dinge zu wissen starten.
Zunächst gilt es rechtliche Voraussetzungen zu klären. Das ist in erster Linie das Tierschutzgesetz und gegebenenfalls daraus abgeleiteten Verordnungen. Für die Hufbearbeiter kommt noch das Hufbeschlaggesetz hinzu und für die Pferdedentisten das Betäubungsmittelgesetz.
Aus diesen und weiteren Rechtsgrundlagen muss Ihnen klar sein, dass einige Dinge nicht erlaubt sind. Hufexperten dürfen kein Hufgeschwür eröffnen oder andere schwerwiegende Eingriffe in die Hufgesundheit vornehmen, wenn diese z.B. mit der Entfernung von ganzen Teilen der Hufwand verbunden sind. Unter Aufsicht des Tierarzt ist alles erlaubt, wofür er die Verantwortung trägt. Und gerade, was das so beliebt Ausschneiden von Hufgeschwüren betrifft, so soll euch der Teufel beim Sch...... erwischen, wenn ... O.K. Das ist mal wieder was für einen Ausdruck gegen ein Weissbier beim ersten Kurs.
Bei Pferdedentisten gibt es ebenfalls klare Grenzen für das, was erlaubt ist.
Wichtig ist auch, dass Sie sich der Zugangshürden zum Beruf bewusst sind. Darf man ohne Voraussetzungen Hufbearbeitungen, Pferdedentistik oder Pferdeosteopathie ausüben? Und hat es irgend etwas damit zu tun, ob man dafür Geld bekommt?
Immer haben sie sowohl Rechte als auch Pflichten. Pflichten ganz besonderer Art haben Sie in Bezug auf
- Sorgfalt
- Fortbildung
- Beratung und Aufklärung
- Dokumentation
- Hilfeleistung
Hinweis
Für verbindliche Angaben vergleichen Sie bitte die jeweiligen Ausbildungsverträge, Prüfungsordnungen, Lehrpläne und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen