Finanzielles
Hier haben wir ein paar wichtige Informationen zur finanziellen Seite Ihrer Ausbildung zusammengefaßt.
Zahlungsweisen
Man kann von Kursblock zu Kursblock zahlen. Bei sechs Kursblöcken hat man also sechs Zahlungen, die annähernd gleich hoch sind und somit einen Effekt ähnlich einer Ratenzahlung. In fast jedem Ausbildungsgang gibt es für jeden Kursblock Kursgebühren, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig sind. Dies ist meist etwa zwei Wochen vor Beginn des Kursblocks. Die jeweilige Kursgebühr muß bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto der BESW eingegangen sein.
Man kann aber auch mindestens einen bestimmten Anteil der Kursgebühren vorab zahlen und erhält dann einen Nachlass. Näheres dazu unten.
Beim Hufbeschlag ist dies alles ganz anders geregelt. Bitte vergleichen Sie dazu den Ausbildungsvertrag.
Nachlässe
Es gibt zwei verschiedene Nachlässe. Der eine wird bei Anmeldung zu allen Kursen eines Ausbildungsgangs vor dem ersten Kursblock gewährt. Den anderen erhalten Sie, wenn Sie einen bestimmten Mindestanteil der Kursgebühren (meistens etwa die Hälfte) oder die gesamten Kursgebühren vor Beginn des ersten gebuchten Kurses begleichen. Beim Hufbeschlag gibt es diese Möglichkeit leider nicht. Wenn man den Zinssatz des Nachlasses hochrechnet, entspricht dies einem fest verzinslichen effektiven Jahreszins, wie ihn keine Bank bietet.
An die Gewährung der Nachlässe ist als Gegenleistung gebunden, daß alle Kurszahlungen rechtzeitig auf dem Konto der BESW eingehen. Andernfalls verfallen die Nachlässe, auch wenn sie bereits gewährt wurden.
Teilzahlungspreise
Für die Ausbildungsänge
- Hufpflege Premium
- Huftechnik Premium und
- Pferdedentistik
bieten wir die Möglichkeit, die Kursgebühren in Teilzahlungen zu begleichen. Die gesamten Kursgebühren können in monatlichen Ratenzahlungen über einen Zeitraum von 12 oder 24 Monate gezahlt werden. Der Teilzahlungspreis ist natürlich höher als die Summe der im Ausbildungsvertrag jeweils ausgewiesenen Kursgebühren.
Förderungen
Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten der Förderung. Verschiedene Berufsgenossenschaften haben schon Ausbildungen bei der BESW als Umschulungsmaßnahmen gefördert. Hier liegt der Fördersatz meist sogar sehr hoch und kann neben den gesamten Kursgebühren auch Reisekosten und sogar Werkzeug umfassen. Ähnlich ist dies bei verschiedenen Rentenversicherungsträgern. Zahlreiche Kursteilnehmer haben eine Finanzierung durch den Berufsförderdienst der Bundeswehr erhalten.
Ganz unterschiedlich ist das Förderverhalten der Agenturen für Arbeit. Die BESW hat ein Verfahren zur Zertifizierung ihrer Ausbildungsgänge durch die Agentur für Arbeit abgebrochen. Nur lehrgangsunmittelbare Kosten wie Honorare, Raummiete o.ä. wären finanziert worden. Ohne Telefon, Büromiete u.s.w. können wir aber keine gute Ausbildung organisieren. Darum gibt es für unsere Ausbildungsgänge keine Maßnahmennummer der Agenturen für Arbeit. Und damit auch keinen unmittelbaren Anspruch auf Förderung durch die Agentur für Arbeit.
Dennoch haben die Betreuer meist einen gewissen Ermessensspielraum und können in besonderen Fällen eine Förderung veranlassen. Und so gibt es über die Jahre eine Vielzahl von Kursteilnehmern, die eine Förderung aus dieser Quelle erfahren haben.
Sehr interessant ist die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der EU. Diese werden oft von Handwerkskammern oder auch Volkshochschulen vor Ort vergeben. Diese Mittel dienen der Weiterbildung. Wer also nachweisen kann – z.B. über einen Gewerbeschein – daß er oder sie bereits ein Gewerbe betreibt, kann Förderung für eine diesbezügliche Weiterbildung beantragen. Dann erhält man eine sogenannte Bildungsprämie. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat alle Informationen dazu auf einer eigenen website zusammengefaßt: bildungspraemie.info. Hier finden Sie auch ganz einfach Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
Die Bundesländer haben auch einige Förderprogramme aufgelegt. Eine Übersicht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf der website foerderdatenbank.de zusammen gestellt.
Generell gilt: Man muß alles einfach mal versuchen und Fantasie entwickeln. Es gibt Kursteilnehmer, die schon Mittel aus dem BAFöG bekommen haben. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Was passiert bei Krankheit?
Wenn Sie aus Krankheitsgründen verhindert sind, müssen Sie leider dennoch Ihre Kursgebühren begleichen. Die BESW räumt daher ihren Kursteilnehmern sehr großzügige Wiederholungsmöglichkeiten ein. Jeder kann einen gebuchten und bezahlten Theoriekurs innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten kostenlos wiederholen. Dies gilt auch, wenn der Kurs bereits besucht wurde. Natürlich geht das nur, wenn dem keine Hindernisse (z.B. Überfüllung) entgegenstehen. Bei den Praxiskursen können wir natürlich nicht so großzügig sein, da von der Anzahl der Kursteilnehmer natürlich die Anzahl der Ausbilder abhängt. Dennoch versuchen wir hier so großzügig wie möglich zu verfahren. So konnte vor einigen Jahren schon mal eine Teilnehmerin vier von sechs praktischen Unterrichtsblöcken in Huftechnik kostenlos nachholen.
Auch hier ist beim Hufbeschlag alles anders.
Aber eine großzügige Regelung wie oben beschrieben, ist natürlich nicht immer möglich. Auch ein Flug muß bezahlt werden, wenn man plötzlich erkrankt. Es sei denn, man hat eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen. Und so etwas Ähnliches gibt es auch für Seminare. Man kann in der Regel nicht die gesamte Ausbildung versichern, sondern nur einzelne Kursblöcke. Die Versicherung muß meist vor Kursbeginn abgeschlossen sein. Angebote gibt es schon ab ca. 5 % der Kursgebühr. Ich meine, das ist die Beruhigung in dieser Frage schon wert. Angebote finden Sie z.B. bei der hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/ruecktritt/seminar-versicherung . Die BESW erhält keinerlei Provisionen oder ähnliches von dieser oder anderen Versicherungen, berät Sie aber auch hier gerne. Bitte studieren Sie die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluß sorgfältig.
Hinweis
Für verbindliche Angaben vergleichen Sie bitte die jeweiligen Ausbildungsverträge, Prüfungsordnungen, Lehrpläne und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen