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Wechsel in der Berufsgenossenschaft
Wie Detlev Urbahn vom Barhuf-Institut recherchierte, gehören die Hufbearbeitungsberufe offenbar seit dem 1. Januar 2018 zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG). Dort werden die Klauenpfleger wohl auch eingeordnet. Diese Berufe werden offenbar als landwirtschaftliche Lohnunternehmen eingeordnet. An der Beitragspflichtigkeit ändert sich natürlich nichts. Ein Jahresbeitrag bewegt sich bei Vollzeit vermutlich bei € 225. Wer bisher schon einer Berufsgenossenschaft angehört, muss sich nicht noch zusätzlich bei der LGB anmelden oder dorthin ummelden, sondern kann auch weiterhin bei seiner alten BG bleiben.
A.Wurthmann, Schonstett, 5.2.19