- Details
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich nun aktuell geäussert
Die FN hatte schon früher und wohl begründet zur Hufbearbeitung erklärt (wir berichteten darüber), dringend notwendige Besuche von Reitanlagen durch Hufbearbeiter sollten ermöglicht werden. Nunmehr führt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in einem Schreiben dazu aus: die Ausübung von Berufen zur Versorgung von Tieren wie Tierärzten, tierärztlichem Personal, Tierpflegern oder Hufbeschlagschmieden werde durch die zwischen Bund und Ländern aktuell vereinbarten Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte nicht berührt (Das Schreiben liegt uns im Wortlaut vor). Alles andere wäre aber auch angesicht der einschlägigen Verordnung des Ministeriums über Pferdehaltung wenig verständlich gewesen. Diese fordern eine regelmässige Überprüfung und Bearbeitung alle sechs bis acht Wochen.