Versicherung

Bei uns sind Sie auf zweifache Weise abgesichert: zum einen haben wir für Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und zum anderen sind Sie als Akademieschüler über uns Mitglied in der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Die Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, die durch Ihre Handlungen im Rahmen der Ausbildung verursacht werden. So rutscht schon mal ein Hufmesser aus und verletzt ein Pferd. Die daraus folgenden Schäden sind durch unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sie müssen lediglich die Selbstbeteiligung von derzeit € 150 pro Schadensfall tragen.

Die Berufsgenossenschaft tritt ein, wenn Sie selbst im Rahmen der Ausbildung zu Schaden kommen. Dies schließt generell auch die Wege zu Kursen bzw. Praktika ein.

Was passiert nach der Anmeldung?

Nach der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine Anmeldebestätigung mit einer Kopie des von mir ebenfalls unterzeichneten Ausbildungsvertrags. Weiterhin erhalten Sie zur ersten Orientierung eine Werkzeugliste mit benötigtem Werkzeug mit einigen Bezugsadressen. Wir möchten Ihnen allerdings dringend empfehlen, mit der Beschaffung bis zum ersten Tag des praktischen Unterrichts zu warten. Dann nämlich werden Sie im Unterricht eingehend zum Thema Werkzeug beraten. Außerdem wird ein Hufbeschlagshändler vor Ort sein, so dass Sie Werkzeug und Verbrauchsmaterial in Ruhe aussuchen und erstehen können.


Und dann müssen Sie erst mal nichts weiter tun als warten. Etwa drei Wochen vor dem Kurs bekommen Sie dann von mir alle Infos zum Kurs wie Orte und Zeiten. Und auch die Rechnung mit Bankverbindung und den einzelnen Fälligkeitsterminen. Vorher müssen Sie gar nichts überweisen.

Teilnehmerlisten

Vor Kursbeginn erhalten Sie eine Liste mit den Adressen aller Teilnehmer, damit Sie Fahrgemeinschaften bilden können.

Sicherheit

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist während der Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften der BESW zu befolgen. Diese sehen vor, dass beim Umgang mit Pferden Sicherheitssch uhe mit Zehenkappe und eine Beschlagsschürze mit Schutzpolster für Oberschenkel und Knie. Abhängig von derverwendeten Hufschutzart ist zusätzlich folgende Sicherheitsausrüstung zu tragen: Schutzbrille und Gehörschutz. Die Nichtbeachtung dieser Sicherheitsvorschriften kann zum Ausschluß vom Unterricht führen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Ausschluß von der Kursteilnahme wegen Nichtbeachtung der Anweisungen der Ausbilder keine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen insgesamt zur Folge hat.